Das Gartentor kann zum Zankapfel werden

Man soll es nicht für möglich halten, aber es ist tatsächlich so, ein simples Gartentor kann schnell zum Zankapfel werden. Natürlich wird man jetzt in erster Linie an Auseinandersetzungen mit Lieferanten oder dem Fachbetrieb, der den Zaun gebaut hat denken. Da sind zum einen Reklamationen, dass das bestellte Gartentor nicht zum Gartentor altZaun passt oder das Gartentor besitzt nicht den gewünschten Schließmechanismus, es bestehen Materialfehler.

So soll das Gartentor verzinkt sein, die Verzinkung fehlt gänzlich oder ist unzureichend. In der Regel wird der Lieferant den Fehler sofort ohne zögern beheben, da er ja den Kunden nicht verprellen möchte. Problematischer wird es erst, wenn das Gartentor bereits eingebaut wurde und gewisse Fehler erst nach einigen Wochen oder gar Monaten auftreten. Oftmals ist es dann nicht anders möglich, als die Mängel am Gartentor anwaltlich regeln zu lassen.

Wohnt man als Mieter in einem Haus mit mehreren Parteien und baut dort ohne Zustimmung des Vermieters in den gemeinsam genutzten Garten ein Gartentor ein, so kann dieser die Entfernung verlangen. Fragt man den Vermieter vorher um Erlaubnis und baut nun ein Gartentor bzw. Gartentore ein (wenn mehrere Zugänge vorhanden sind), so kann es hier auch zum Streit kommen.




Das Gartentor zum Selbstschutz

Soll das Gartentor beispielsweise verhindern, dass Kinder oder ein Hund den Garten verlassen können, ist das nicht garantiert, da die anderen Mieter nicht verpflichtet sind das Gartentor zu schließen. Gibt es allerdings im Mietvertrag einen Passus, der besagt, dass das Gartentor geschlossen gehalten werden muss, sieht das nun wieder anders aus. Allerdings kann in einer größeren Anlage hier ein automatischer Schließmechanismus für Abhilfe sorgen.

Anders kann es aussehen, wenn in einer Mietanlage das Öffnen und Schließen des Gartentors bzw. Gartentore zur Lärmquelle wird. Liegt zum Beispiel das Gartentor in der Nähe des Schlafzimmers und es besitzt einen Schließmechanismus der es mit jeweils mit einem lauten Knall zu fallen lässt, so kann das zu einer Mietminderung führen. Allerdings muss zuerst ein Lärmprotokoll erstellt und der Vermieter zur Behebung des Minderungsgrundes aufgefordert werden.

Das kann auch der Fall sein wenn das Gartentor laut quietscht, allerdings helfen hier schon mal ein paar Tröpfchen Öl und Gartentor bzw. Gartentore schließen dann geräuschlos. Hilft das Ölen nicht, dann kann es sein, dass das Tor neu justiert werden muss, in der Regel ist das auch in Eigenregie möglich und der Hausfrieden ist rasch wieder hergestellt, nicht immer muss ein Anwalt hinzugezogen werden.

Ärger mit dem Gartentor vermeiden

Das betrifft natürlich auch Mieter und Eigentürmer von Einfamilienhäusern, auch hier sollte man Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und die Geräuschbelästigung auf ein Mindestmaß reduzieren. Wichtig ist es immer die Kommunikation zu suchen und nicht gleich einen Anwalt einzuschalten. Reißt einen also das Quietschen, Knarren oder laute Öffnen und Schließen des Gartentors des Nachbarn immer wieder aus dem Schlaf, so reicht in der Regel schon der freundliche Hinweis, dass man so nicht schlafen könne aus um die Lärmquelle zu eliminieren. Immerhin wird der Nachbar wahrscheinlich auch ruhig schlafen wollen und in einer ruhigen und friedlichen Nachbarschaft schläft es sich wesentlich angenehmer, das gilt für alle Beteiligten.